Artikel · Alka Celić

Digitaler Produktpass für Hersteller: Was jetzt zu tun ist, bevor die Pflicht kommt


11. August 20264 Min. Lesezeit

Der Digitale Produktpass (DPP) wird ab 2027 schrittweise für immer mehr Produktgruppen in der EU verpflichtend und verlangt von Herstellern strukturierte, überprüfbare Daten zu Materialien, Herkunft, Reparaturfähigkeit und Recyclingfähigkeit ihrer Produkte. Wer jetzt beginnt, seine Datenlage zu ordnen, spart sich später Zeitdruck und Doppelarbeit. Eine gezielte DPP Beratung für Hersteller hilft dabei, die richtigen Prioritäten zu setzen, bevor die Pflicht mit engen Fristen kommt.

Was ist der Digitale Produktpass und wen betrifft er?

Der Digitale Produktpass ist ein zentrales Element der EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR). Er soll für jedes betroffene Produkt digital abrufbar machen, woraus es besteht, wo es hergestellt wurde, wie es repariert und recycelt werden kann und welche Umweltwirkungen es hat. Ziel ist mehr Transparenz entlang der Lieferkette für Behörden, Händler, Kunden und Recyclingbetriebe gleichermaßen.

Die EU-Kommission legt schrittweise fest, welche Produktgruppen zuerst betroffen sind. Batterien machen den Anfang, Textilien, Elektronik, Möbel und Bauprodukte folgen. Wichtig für Hersteller: Auch wenn Ihr Produkt noch nicht in der ersten Welle steckt, lohnt sich die Vorbereitung schon jetzt, weil die Datenanforderungen sich stark mit bestehenden ESG- und Lieferkettenpflichten überschneiden. Details zu den offiziellen Vorgaben finden sich auf den Seiten der Europäischen Kommission zur Ökodesign-Verordnung.

Welche Daten der DPP von Herstellern verlangt

Der genaue Umfang variiert je nach Produktgruppe, aber typischerweise gehören dazu:

  • Materialzusammensetzung, inklusive verwendeter Rezyklate und Schadstoffe
  • Herkunft der Rohstoffe und Angaben zu Lieferanten
  • Angaben zu Reparierbarkeit, Ersatzteilen und Lebensdauer
  • Angaben zur Entsorgung und Recyclingfähigkeit
  • CO2-Fußabdruck und weitere Umweltkennzahlen, sofern gefordert

Diese Daten müssen nicht nur vorhanden, sondern auch belegbar und über die gesamte Lieferkette konsistent sein. Wer bereits Erfahrung mit der VS-Berichterstattung hat, kennt diese Herausforderung: Zahlen müssen nicht nur stimmen, sie müssen auch nachvollziehbar dokumentiert sein.

Erste Schritte: So bereiten sich Hersteller jetzt vor

Auch ohne finale technische Spezifikation können Hersteller schon heute handfeste Schritte gehen:

  1. Datenlage prüfen: Welche der geforderten Informationen liegen bereits vor, zum Beispiel aus Materialdatenblättern, Lieferantenverträgen oder bestehenden Nachhaltigkeitsberichten?
  2. Lücken identifizieren: Wo fehlen belastbare Daten, insbesondere bei vorgelagerten Lieferanten außerhalb der EU?
  3. Verantwortlichkeiten klären: Wer im Unternehmen erhebt künftig welche Daten, in welchem Format und Turnus?
  4. Systeme prüfen: Können bestehende ERP- oder PLM-Systeme die geforderten Datenpunkte abbilden, oder braucht es zusätzliche Strukturen?
  5. Lieferkette einbinden: Zulieferer frühzeitig informieren und in die Datenerhebung einbeziehen, denn ohne deren Mitwirkung entstehen Lücken, die Sie selbst nicht schließen können.

Diese Schritte ähneln stark der Vorbereitung auf andere regulatorische Anforderungen, etwa bei der neuen Verpackungsverordnung PPWR. Wer hier bereits Strukturen aufgebaut hat, profitiert davon auch beim Digitalen Produktpass.

Ein häufiger Fehler: Hersteller warten auf die finale technische Norm, bevor sie mit der Datenerhebung beginnen. Die Datenanforderungen ändern sich in Details, die Grundstruktur, Materialien, Herkunft, Lebenszyklus, bleibt aber stabil. Wer jetzt startet, verliert später keine Zeit.

Warum sich frühe Vorbereitung auszahlt

Der DPP betrifft nicht nur die Compliance-Abteilung. Er berührt Einkauf, Produktentwicklung, Qualitätssicherung und IT gleichermaßen. Genau wie bei anderen ESG-Pflichten gilt: Wer Nachhaltigkeitsdaten nur für eine einzelne Anforderung aufbereitet, produziert doppelten Aufwand. Sinnvoller ist es, Datenstrukturen so aufzubauen, dass sie sowohl für den DPP als auch für ESG-Berichte, Kundenfragebögen und Lieferantenbewertungen nutzbar sind.

Diese Logik kennt man bereits aus der Praxis vieler mittelständischer Hersteller, die ihre ESG-Kundenfragebögen heute noch händisch und mit hohem Aufwand beantworten. Ein durchdachtes Datensystem verhindert, dass jede neue Anfrage von Null beginnt.

DPP Beratung für Hersteller: Wo eine externe Perspektive hilft

Viele Hersteller unterschätzen zu Beginn, wie viele Abteilungen und Lieferanten in die Datenerhebung für den Digitalen Produktpass eingebunden werden müssen. Eine externe DPP Beratung bringt hier vor allem eines: einen strukturierten Blick von außen, der zeigt, wo die größten Lücken liegen und in welcher Reihenfolge sie geschlossen werden sollten. Statt einer langen Liste an Maßnahmen entsteht ein klarer Fahrplan – abgestimmt auf die Produktgruppen, Lieferketten und internen Systeme des jeweiligen Unternehmens.

Das ist derselbe Ansatz, der sich bereits bei der Begleitung von ESG-Prozessen bewährt hat: erst zuhören und die tatsächliche Ausgangslage verstehen, dann gemeinsam Prioritäten festlegen, statt vorschnell in die Umsetzung zu springen.

  • Der Digitale Produktpass wird schrittweise ab 2027 für erste Produktgruppen wie Batterien verpflichtend, weitere folgen.
  • Gefordert werden belegbare Daten zu Materialien, Herkunft, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit.
  • Hersteller sollten jetzt ihre bestehende Datenlage prüfen und Lücken frühzeitig identifizieren.
  • Lieferanten müssen früh eingebunden werden, da viele Daten außerhalb des eigenen Unternehmens liegen.
  • Datenstrukturen, die für ESG-Berichte und Kundenfragebögen aufgebaut werden, lassen sich oft auch für den DPP nutzen.
Sie möchten Ihr Unternehmen strukturiert auf den Digitalen Produktpass vorbereiten? In einer DPP Beratung für Hersteller schaffen wir gemeinsam Klarheit darüber, welche Daten Sie heute schon sichern sollten und wie Sie doppelte Arbeit vermeiden. Jetzt anfragen.

Häufige Fragen

Ab wann ist der Digitale Produktpass verpflichtend?
Die Pflicht wird schrittweise eingeführt, beginnend mit Batterien ab Februar 2027, weitere Produktgruppen wie Textilien und Elektronik folgen in den nächsten Jahren gemäß EU-Ökodesign-Verordnung.
Welche Produkte sind vom Digitalen Produktpass betroffen?
Die EU legt die Produktgruppen schrittweise fest, aktuell im Fokus sind Batterien, Textilien, Elektronik, Möbel und Bauprodukte.
Welche Daten muss ein Hersteller für den DPP bereitstellen?
Dazu gehören unter anderem Materialzusammensetzung, Herkunft der Rohstoffe, Angaben zu Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit sowie teilweise der CO2-Fußabdruck des Produkts.
Warum sollten Hersteller schon jetzt mit der Vorbereitung beginnen?
Weil die Datenerhebung viele Abteilungen und Lieferanten betrifft und Lücken oft erst spät sichtbar werden, ist frühzeitiges Handeln entscheidend, um Zeitdruck vor Fristablauf zu vermeiden.